- wo Beamte über Selbstständige richten – und sich selbst die Mittagspausen als Arbeit anrechnen…
- Na bitte: was hätten wir auch erwarten sollen, wenn
beamtete Höchstrichter über die
Registrierkassenpflicht entscheiden? – Natürlich ist diese NICHT
verfassungswidrig. Und der Aufwand - eh erst ab 1. Mai - sei „selbst für
Kleinunternehmen nicht unverhältnismäßig hoch“, sagen die Beamten; und
natürlich sei die Registrierkassenpflicht auch „kein unverhältnismäßiger Eingriff
in die Freiheit der Erwerbstätigkeit“, sind die Beamten sicher – und die
müssen´s ja wissen. Ist doch jeder Berufsrichter Bundesbediensteter und somit
absolut vertraut mit den Gegegebenheiten der Selbstständigkeit… Wir Unterthanen
mit den „dunklen Unternehmer-Seelen“ nehmen´s demütig zur Kenntnis! Und
erkennen die Weitsicht unserer Verwaltungsbürokratie: sie schützt uns
Selbstständigen doch nur vor den stets lauernden Gefahren
unendlicher „Manipulationsmöglichkeiten & Steuerhinterziehung“. Der – ja, so einen Verantwortlichen gäb´s tatsächlich
– „WIRTSCHAFTS“(!)Minister, selbst in der Wirtschaftskammer herangewachsen und sozialisiert/bürokratisiert,
zeigt sich „erfreut“ über die Höchstrichter-Entscheidung: „Das gibt
Rechtssicherheit und eine Ent-Emotionalisierung der Gesamtsituation…“
- Besonderes Scherzerl (wiederum) – das mich so ganz
ent-emotionalisiert: die Wirtschaftskammer „kritisiert“ die
Registrierkassenpflicht: Gleichzeitig verdient die uns Unternehmern so lieb und
teure Zwangs-WKO an dieser Registrierkassenpflicht – als Hauptgesellschafter
eines Zulieferers dieser Kassensysteme.
Bürokratie hat noch
nie etwas anderes produziert als… Bürokratie! Und sie züchtet munter
weiter… nährt sie, wo sie nur kann… damit sie wächst und gedeiht. Ohne Pause! –
Apropos: der Verwaltungsgerichtshof hat jüngst geurteilt, dass die Mittagspause
im Bundesdienst BEZAHLTE Arbeit ist; während die Mahlzeit in der
Privatwirtschaft „brotlose Kunst bleibt“, wie Polit-Analyst Peter Plaikner
anmerkt: „die 66 (!) Präsidenten und Hofräte des Verwaltungsgerichtshofs sind
durchwegs Berufsrichter und somit Bundesbedienstete. Sie haben also für die
Bezahlung ihrer eigenen Mittagspause geurteilt.“ –
DAS ist unabhängige Höchst-Gerichtsbarkeit in unserer
schönen Demokratie???
Kennen nicht mal mehr Richter den Begriff „Befangenheit“???
Darf das alles noch wahr sein???
Vielleicht müssen die Beamten sich bald nicht mehr mit
diesen „widerspenstigen, sich romantischen Freiheits-Sehnsüchten hingegebenen Selbstständigen“ abmühen – und sie sind endlich ganz unter
sich… Die Frage ist nur: wer zahlt ihnen dann noch die Arbeit, sich
wechselseitig zu kontrollieren bzw. die Pausen???
Manfred Greisinger, www.stoareich.at
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